Ihre Immobilie im Ernstfall schützen können
Wir alle sind sehr absicherungsbewusst, wenn es um unser Leben geht. Zahlreiche Versicherungen für unsere Gesundheit, Haus, Auto usw. werden uns mit der Angst vor dem Ernstfall verkauft. Aber haben Sie schon einmal darüber nachgedacht was passiert, wenn Sie zum Beispiel durch einen Unfall oder Krankheit handlungsunfähig werden?
Immobilienwerte im Ernstfall schützen - das darf der Staat!
Im Ernstfall besteht hier die Möglichkeit für den Staat rabiat einzugreifen. Wenn finanzielle Mittel nicht ausreichend vorhanden sind, wird vom Gericht ein amtlicher Betreuer gestellt. Dieser verwandelt schlimmstenfalls Ihr komplettes Eigentum zu flüssigen Mitteln. Seine Aufgabe ist es, die monatlichen Kosten Ihrer Betreuung abzudecken und zwar solange es geht.
Um für diesen schwerwiegenden Fall vorzusorgen, ist es wichtig, eine sogenannte General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung zu Hause oder in einem Zentralregister zu hinterlegen.
Das Internet ist voll mit zahlreichen Vorlagen, doch nur wenige sind sinnvoll und ausreichend. Ganz wichtig, sobald Sie z.B. Immobilienvermögen besitzen, reicht die einfache Vollmacht zu Hause liegend nicht mehr aus. Hier ist es wichtig einen Notar zu konsultieren, der die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung notariell erstellt und beglaubigt. Ohne notarielle Beglaubigung wird die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung für Vermögenswerte wie z.B. Immobilien vom Gesetz nicht anerkannt.
Um für diesen schwerwiegenden Fall vorzusorgen, ist es wichtig, eine sogenannte General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung zu Hause oder in einem Zentralregister zu hinterlegen.
Das Internet ist voll mit zahlreichen Vorlagen, doch nur wenige sind sinnvoll und ausreichend. Ganz wichtig, sobald Sie z.B. Immobilienvermögen besitzen, reicht die einfache Vollmacht zu Hause liegend nicht mehr aus. Hier ist es wichtig einen Notar zu konsultieren, der die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung notariell erstellt und beglaubigt. Ohne notarielle Beglaubigung wird die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung für Vermögenswerte wie z.B. Immobilien vom Gesetz nicht anerkannt.
Was beinhaltet diese Vollmacht?
- Regelung der Vermögenssteuerung und Vermögensverwertung
- Willenserklärung zu persönlichen Angelegenheiten im Innen-und Außenverhältnis
- die Betreuungsverfügung im Ernstfall
- die Patientenverfügung
Für Menschen, die keine größeren Werte besitzen, ist es im Normalfall ausreichend, eine Erklärung ohne notarielle Beglaubigung zu verfassen. Aber auch hier sollte nicht auf den fachlichen Rat eines Notars verzichtet werden. Sie selbst bestimmen, wer diese Vollmacht im Ernstfall erhält, denn Vollmachten sind Vertrauenssache. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, wer und wie viele Personen die Vollmacht erhalten.
- Willenserklärung zu persönlichen Angelegenheiten im Innen-und Außenverhältnis
- die Betreuungsverfügung im Ernstfall
- die Patientenverfügung
Für Menschen, die keine größeren Werte besitzen, ist es im Normalfall ausreichend, eine Erklärung ohne notarielle Beglaubigung zu verfassen. Aber auch hier sollte nicht auf den fachlichen Rat eines Notars verzichtet werden. Sie selbst bestimmen, wer diese Vollmacht im Ernstfall erhält, denn Vollmachten sind Vertrauenssache. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, wer und wie viele Personen die Vollmacht erhalten.
Wichtig!!
Diese Erklärung muss alle zwei Jahre neu unterzeichnet werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit. So sind Sie vor amtlichem Missbrauch geschützt und das ermöglicht Ihnen ein würdevolles Dasein - auch im Krankheitsfall.
