Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp mit 10 Prozent, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.), wenn er zu einem Abschluss führt.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- Busch Immobilien GmbH kennt das Objekt nicht.
- Das Objekt liegt in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Bayern.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Sie haben Fragen zum Tippgeber?
Fragen Sie Ihren Makler! ☎ 0341-2340223
Fragen Sie Ihren Makler! ☎ 0341-2340223
Was müssen Sie beim Tippgeber beachten?
Auch als Tippgeber müssen Sie gewisse Formalitäten und rechtliche Aspekte kennen, um abgesichert zu sein. Sie müssen sich also die Frage stellen, was darf ich als Tippgeber und was darf ich nicht?
Diese Frage lässt sich mithilfe des „Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ klären:
Die Akquise des Eigentümers darf nicht durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) erfolgen.
Die Akquise des Eigentümers darf nicht mit aggressiver Werbung (§ 4 Nr. 1, 3, 5 UWG) erfolgen.
Unerlaubte Werbeanrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschungen (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) vermeiden.
Persönliche Daten des Eigentümers nur mit dessen Einverständnis weiterleiten (§ 28 Abs. 3 BDSG).
Ein Punkt der von vielen Tippgebern gerne unterschätzt wird, sind die anfallenden Steuern auf den Zusatzverdienst. Auch Tippgeberprovisionen müssen versteuert werden (siehe § 22 Abs. 3 EstG).
Sollten Sie dennoch Fragen haben, Bedenken verspüren oder als Tippgeber selbst aktiv werden wollen, kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder E-Mail.
Weitere Informationen zum Zusatzverdienst finden Sie im Artikel „Rechtssichere Tipp-Provision“ des IVD Plus Magazins.
Diese Frage lässt sich mithilfe des „Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ klären:
Die Akquise des Eigentümers darf nicht durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) erfolgen.
Die Akquise des Eigentümers darf nicht mit aggressiver Werbung (§ 4 Nr. 1, 3, 5 UWG) erfolgen.
Unerlaubte Werbeanrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschungen (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) vermeiden.
Persönliche Daten des Eigentümers nur mit dessen Einverständnis weiterleiten (§ 28 Abs. 3 BDSG).
Ein Punkt der von vielen Tippgebern gerne unterschätzt wird, sind die anfallenden Steuern auf den Zusatzverdienst. Auch Tippgeberprovisionen müssen versteuert werden (siehe § 22 Abs. 3 EstG).
Sollten Sie dennoch Fragen haben, Bedenken verspüren oder als Tippgeber selbst aktiv werden wollen, kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder E-Mail.
Weitere Informationen zum Zusatzverdienst finden Sie im Artikel „Rechtssichere Tipp-Provision“ des IVD Plus Magazins.
