Einigkeit ist alles - überlassen Sie nichts dem Zufall


Hausverkauf leicht gemacht

Häufig ist es so, dass seriöse und gute Immobilienmakler bereits einen bestehenden Kundenstamm haben und oft schon bei Auftragsvergabe einige Kunden über die neue Immobilie informieren können. Ein guter Immobilienmakler handelt verantwortungsvoll im Alleinauftrag des Eigentümers. Wenn ein potentieller Käufer sein Kaufinteresse signalisiert, so steht im nächsten Schritt meistens die Finanzierungsgestaltung im Raum.
Ein guter Immobilienmakler arbeitet mit seinen Partnerbanken und mit freien Finanzierern zusammen, die Sie durch den Dschungel der Immobilienfinanzierung begleiten.

Warum einen Maklervertrag vereinbaren?

"Vertrag kommt von vertragen", denn Auftraggeber und Auftragnehmer sollen sich grundsätzlich vertraglich einig sein und auf Augenhöhe agieren.

Wir nutzen meistens den "Makler Allein Vertrag". Das bedeutet für den Makler ein hohes Maß an Verantwortung im Umgang mit Bewerbung, Vermittlung und Abwicklung der Immobilienvermittlung. Der Auftraggeber kann sich auf seine Rechte aus diesem Vertrag berufen und sich darauf verlassen, dass alle Möglichkeiten der Vermittlung ausgeschöpft werden und einbezogen wird, was Sinn macht. Natürlich sollte der Vertragspartner den fachlichen Rat des Maklers berücksichtigen. Im Zeitalter des Internets sollte der Makler Immobilien in den großen Portalen Deutschlands wie z. B. Immobilienscout24.de, Immonet.de oder auch Immowelt.de bewerben. Ob auf allen Portalen gleichzeitig beworben wird, hängt oftmals vom Immobilientyp ab. Des Weiteren ist es sehr von Vorteil, einen Immobilienmakler zu beauftragen, der selbst eine eigene, aktuelle und sehr informative Homepage für Immobilien besitzt und betreibt.


Bei einem "einfachen Makler Vertrag", den viele andere Makler nutzen, um das Portfolio schnell zu erweitern, hat der Auftraggeber zwar ein Stück Papier in der Hand, aber oftmals sagt dieses Papier aus, dass der Auftragnehmer nicht zur Handlung verpflichtet ist. Somit verzichten Sie bei dieser Vertragsform auf das Wichtigste, die Handlungspflicht des Immobilienmaklers. Alles kann nach Lust und Laune des Immobilienmaklers beworben werden und es gibt keine Verpflichtungen für diesen. Meist ist es infolge dessen so, dass Ihre Immobilie mehrfach im Internet durch mehrere Immobilienmakler beworben wird. Der unerwünschte Effekt sind dann meist unterschiedliche Angaben zu den Größen, Preisen etc. und Ihre Immobilie wird automatisch zum Spekulationsobjekt!
Wie reagieren Sie, wenn Sie solche Inserate und Mehrfachangebote im Internet entdecken?